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Das Hessen Ideen
Stipendium

In sechs Monaten von der Idee zum Geschäftskonzept

Hessen Ideen Stipendium

Deine Starthilfe für das eigene Unternehmen!

Das Hessen Ideen Stipendium ist ein sechsmonatiges Stipendienprogramm für gründungsaffine Hochschulangehörige bzw. –absolvent:innen, die sich in einer frühen Phase der Ausarbeitung einer innovativen, wissensbasierten unternehmerischen Geschäftsidee befinden. Gründungsteams aus hessischen Hochschulen sollen während des Stipendiums beim Übergang von einer ersten unternehmerischen Idee zu einem validierten Geschäftskonzept unterstützt werden.

Die Förderung besteht aus zwei Elementen - einer finanziellen Förderung von bis zu 2.500€ im Monat sowie einem begleitenden Akzeleratorprogramm. 


Die nächste Förderrunde startet am 1. Juli 2024. Die Bewerbungsfrist endet am 28. März 2024 (23:59 Uhr). 

Übersicht Bewerbungsfristen: 

Stipendienstart am 01.07.24 → Bewerbungsfrist 28.03.24 (23:59 Uhr)
Stipendienstart am 01.01.25 → Bewerbungsfrist 25.09.24 (23:59 Uhr)

Teilnahmebedingungen (PDF) 

Zur Bewerbung
 

Weitere Informationen
Weiter unten auf dieser Seite findest du eine FAQ-Liste, in der wir viele Fragen zum Stipendium beantworten.

Wenn du noch Fragen hast, wende dich gern an Katja Walther:
Telefon: 0561 95379-606
Mail: stipendium(at)hessen-ideen.de

FAQ

Wer kann gefördert werden? Wie kann ich mich bewerben? Kann ich parallel mein Masterstudium abschließen? In unseren FAQ geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen. Solltet ihr nicht alle Antworten auf eure Fragen finden, nehmt gerne Kontakt mit uns auf.

Kontakt
Mail: stipendium(at)hessen-ideen.de

Was ist das Ziel?

Mit der Teilnahme am Stipendienprogramm sollen für die Stipendiat:innen verschiedene Mehrwerte geschaffen werden:

  • Verbesserung der Qualität und Entwicklungsplanung ihrer Gründungsideen (Schärfung der Kund:innen- und Marktorientierung, zeitliche Strukturierung der Vorhaben),
  • Verbesserung der Präsentation des Vorhabens vor potentiellen Investor:innen,
  • Erhöhung der Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Erzielung einer Anschlussfinanzierung für das Vorhaben, insb. bei der Bewerbung um zeitlich nachgelagerte Bundesprogramme zur Existenzgründungsförderung (insb. EXIST-Gründerstipendium) oder bei der Akquisition von Finanzierungen durch Investor:innen,
  • Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Markteintritts und einer erfolgreichen Gründung.

Wie wird gefördert?

Die Stipendiat:innen erhalten ein monatliches Stipendium (in Vollzeit- oder Teilzeit) und durchlaufen parallel den „Ideen Akzelerator“, ein Coaching- und Qualifizierungsprogramm zur zielgerichteten Unterstützung der Gründungsidee. Die Förderung hat eine Dauer von sechs Monaten.

Finanzielle Förderung
Das Vollzeitstipendium umfasst 2.500 Euro monatlich (erhöht ab 2024). 
Das Teilzeitstipendium umfasst 1.000 Euro monatlich.

Ideen Akzelerator
Neben der finanziellen Förderung durchlaufen die Stipendiat:innen parallel den „Ideen Akzelerator“, ein übergreifend organisiertes Coaching- und Qualifizierungsprogramm zur zielgerichteten Unterstützung der Gründungsteams.

  • Coaching: Die Gründungsteams werden von einem Coach an ihrer Hochschule betreut (Hochschulcoach). Dieser unterstützt die teilnehmenden Stipendiat:innen bei der Entwicklung ihrer Ideen. Außerdem begleitet ein:e Coach aus dem Hessen Ideen Team (Hessen Ideen Coach) die Teams im Prozess und bei generellen Fragen.
  • Qualifizierungsprogramm: An unterschiedlichen Standorten in Hessen gibt es monatlich „Hessen Ideen Workshops“, die verschiedene Themen behandeln (z.B. Geschäftsmodellentwicklung, Marketing, Pitch). Damit soll die Vernetzung untereinander unterstützt (gegenseitiges Lernen) und die wesentlichen Aspekte einer Unternehmensplanung vermittelt werden. Es werden außerdem zusätzliche digitale Formate für den Austausch und die Vernetzung angeboten.   

Darüber hinaus treffen die Stipendienteams bei Netzwerkveranstaltungen und Workshops immer wieder auf erfahrene Unternehmer:innen, die von ihren Erfahrungen berichten und mit denen sie sich austauschen können.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen in Hessen von Einzelpersonen sowie Gründungsteams.

Das Gründungsprojekt muss sich in der Vorgründungsphase befinden, d.h. die Gründung einer Kapitalgesellschaft darf noch nicht erfolgt sein. Es dürfen noch keine Umsätze generiert werden.

 

 

Wer wird gefördert?

Mindestens eines der Teammitglieder muss Angehörige:r bzw. Alumni einer staatlichen oder aus einer staatlich anerkannten, gemeinnützigen privaten Hochschule in Hessen sein. 
Die vollständige Liste der Hochschulen findest du hier
Das Gründungsprojekt muss in das Gründungsnetzwerk einer dieser hessischen Hochschule eingebunden sein und der Bewerbung eine Erklärung der Hochschule beilegen, die bestätigt, dass die Hochschule das Gründungsteam während des Stipendiums betreut. Eine Vorlage für diese Erklärung findest du auf der Seite Bewerbung

Bewerber:innen müssen einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) nachweisen, (Ausnahme: bei Diplom-/Examens-Studiengängen muss mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht sein). Der Hochschulabschluss der Bewerber:innen darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Pro Gründungsvorhaben/Team können bis zu drei Personen durch ein Stipendium gefördert werden. 

Wer bekommt ein Teilzeit- und wer ein Vollzeitstipendium?

Das Hessen Ideen Stipendium ist personengebunden. Ob Bewerber:innen ein Teilzeit- oder Vollzeitstipendium erhalten können, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.

Vollzeitstipendium

  • Absolvent:innen mit mindestens einem staatlich anerkannten Hochschulabschluss erhalten als Vollzeitstipendium 2.500 Euro brutto pro Monat.
  • Während der Förderlaufzeit ist die Person NICHT immatrikuliert.

Teilzeitstipendium

  • Studierende mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss (Bachelorabschluss), die in einem weiterführenden Studiengang (Master) eingeschrieben sind, erhalten als Teilzeitstipendium 1.000 Euro brutto pro Monat.

Hierbei ist zu beachten:

  • Bei nachweislichem Erfolgen des Masterabschlusses während des Förderzeitraums ist der Bezug des erhöhten Stipendiums ab dem Folgemonat des Abschlusses möglich.
  • Personen, die sich in einem Zweitstudium (Bachelor) befinden, sind nicht förderfähig. Bei Abschluss des BA-Zweitstudiums während der Förderlaufzeit, kann die Person ab dem Folgemonat eine finanzielle Förderung erhalten. 
  • Die Inanspruchnahme von Urlaubssemestern während der Förderlaufzeit führt nicht zur Einstufung als Absolvent:in. Der Fokus sollte auf der Beendigung des Studiums liegen. Für ein Vollzeitstipendium muss eine Exmatrikulation vorliegen.
  • Das Teilzeitstipendium richtet sich ausschließlich an Studierende in Masterstudiengängen, um Gründung und Studium vereinbar zu machen.

Wie läuft das Stipendium ab?

Terminübersicht und Infos zum Ablauf des Stipendiums:

  • Regelmäßige Veranstaltungen – monatliche Workshops mit Expert:innen, zusätzliche Gründungstalks
  • Regelmäßiger Austausch mit dem:der Hochschulcoach und dem Hessen Ideen Coach
  • Meilenstein zum Ende des Stipendiums: Einreichung des schriftlichen Geschäftskonzepts und eines Abschluss-Fragebogens

Während des sechsmonatigen Förderzeitraums werden die Stipendiat:innen vollumfänglich bei der Weitentwicklung ihres Gründungsvorhabens unterstützt. Im Rahmen des Akzeleratorprogramms wird in regelmäßig stattfindenden ein- bis zweitägigen Workshops Wissen, unter anderem zu den Themen innovative Produkt- und Geschäftsmodellentwicklung, Pitchen sowie Marketing und Vertrieb vermittelt.

Das Akzeleratorprogramm wird zudem begleitet durch regelmäßige Vernetzungsangebote. In monatlich stattfindenden Gründer:innentalks, bei denen Gründer:innen von ihren Erfahrungen und Lessons learned berichten. In den Austauschtreffen vernetzen sich die Stipendiat:innen untereinander, vertiefen die Workshopinhalte und lernen von den Erfahrungen anderer.

Neben den Workshops steht den Stipendiat:innen ein individuelles Beratungsangebot durch Hochschulcoaches und Hessen Ideen Coaches zur Verfügung. Die Hochschulcoaches sind in der Regel Gründungsberater:innen an den Hochschulen. Sie unterstützen bei Fragen und Problemen rund um das Gründungsvorhaben, sowie bei der Vernetzung vor Ort.

Mit dem Hessen Ideen Coach können eigene Ziele sowie Fragen und Anliegen rund um das Hessen Ideen Programm besprochen werden. Dabei sind drei Gespräche je Förderrunde vorgesehen. Zum Ende der Förderrunde reichen alle Teams ein 15 bis 20-seitiges Geschäftskonzept ein.
 

Eine Übersicht über das Programm findet ihr auf der Seite Akzelerator​​​​​​​. 

Wie läuft die Bewerbung ab?

Eine Bewerbung ist prinzipiell jederzeit möglich, es gelten bestimmte Bewerbungsfristen für die einzelnen Förderphasen. 

Es gibt jährlich zwei Förderphasen, in welchen jeweils ca. zwölf Gründungsideen gefördert werden. Folgende Daten gelten für die nächsten Runden:

  • Bewerbungsfrist bereits abgelaufen für Beginn der Förderung am 1. Januar 2024
  • Bewerbungsfrist 28.03.2024, 23.59 Uhr für Beginn der Förderung am 1. Juli 2024

Nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine Prüfung und Vorauswahl aller eingereichten Ideen durchgeführt. Bewerber:innen erhalten spätestens sechs Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung - entweder eine Einladung zur Kommissions-Präsentation in Kassel/digital oder eine Absage. 20 ausgewählte Gründungsvorhaben präsentieren ihre Idee vor einer Kommission. Diese Kommission entscheidet über die Vergabe der Stipendien und wählt ca. zehn Teams für die Förderung aus. 

Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?

  • Schriftliche Empfehlung der Herkunftshochschule für die Gründungsidee
  • Beschreibung der Gründungsidee
  • Lebensläufe der Gründer:innen
  • Zeugnisse

Bitte bewirb dich über unser Anmeldeformular und nutz die dort bereitgestellten Vorlagen.

Wer ist unser:e Hochschulcoach?

Wer euer:eure Hochschulcoach ist, hängt davon ab, an welcher Hochschule du studiert hast. Jede Hochschule benennt eine Ansprechperson (in der Regel Gründungsberater:innen/Transfermitarbeiter:innen der Hochschulen). Eine Auflistung der entsprechenden Personen ist unter Hochschulen zu finden.

Teams, deren Mitglieder aus verschiedenen Hochschulen kommen, müssen sich entscheiden, welche Hochschule/welche:r Hochschulcoach sie während des Hessen Ideen Stipendiums hauptverantwortlich betreuen soll. Diese Person unterzeichnet das Empfehlungsschreiben, begleitet das Team während der Förderlaufzeit und sorgt gemeinsam mit dem Team für die Erfüllung der Meilensteine (z.B. Abschlussbericht).

Generell gilt: Du kannst dich selbstverständlich an mehreren Hochschulen beraten lassen. Nutz die Expertise der dort ansässigen Kolleg:innen in den Gründungsberatungen. Gib in diesem Fall aber bitte im Bewerbungsformular an, welche Hochschule dich noch beraten hat. 

Wie ist das mit der Anwesenheitspflicht?

Das Akzeleratorprogramm ist fester Bestandteil der Förderung und die Teilnahme an den Veranstaltungen des Qualifizierungsprogramms ist verpflichtend. Das heißt, bei Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden, ist die persönliche physische Anwesenheit und bei digitalen Veranstaltungen die digitale Anwesenheit verpflichtend. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Projektträger.

Kann ich mich während des Stipendiums längerfristig im Ausland aufhalten?

Ein längerfristiger Auslandsaufenthalt ist nicht mit dem Stipendium kompatibel. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Projektträger.

Kann ich während des Stipendiums ein freiwilliges Praktikum machen?

Ein freiwilliges Praktikum ist nicht mit dem Stipendium kompatibel. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Projektträger.

Wie verhält sich das Stipendium in Bezug auf BAföG-Leistungen?

Ja, man kann sich auch bei BAföG-Bezug für das Stipendium bewerben.
Bei Erhalt des Stipendiums muss aber unbedingt der Bewilligungsbescheid beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden, sonst macht man sich strafbar!

Wie wird das Stipendium versteuert?

Das Stipendium wird den Stipendienempfänger:innen in voller Höhe jeden Monat überwiesen.
Das Stipendium muss versteuert werden und dazu in der nächsten Steuererklärung angegeben werden.

Was ist, wenn unser Team mehr als drei Mitglieder hat?

Es können pro Gründungsteam maximal drei Personen durch das Stipendium finanziell gefördert werden, aber das bedeutet natürlich keine Einschränkung der Gründer:innenanzahl. Sollte es weitere Teammitglieder geben, können diese Personen mit ihrem Team am Ideen-Akzelerator teilnehmen. Bereits bei der Bewerbung sollten alle Personen angegeben werden.

Können Teammitglieder, die nicht förderfähig sind, trotzdem teilnehmen?

Voraussetzung für die Förderung durch das Hessen Ideen Stipendium ist, dass mindestens eine Person im Team die Förderkriterien erfüllt. Weitere Teammitglieder, die die Kriterien nicht erfüllen, können zwar keine finanzielle Förderung erhalten, sind aber zur Teilnahme am Ideen-Akzelerator eingeladen.

Kann während der Förderlaufzeit eine Unternehmensgründung erfolgen?

Vor Beginn der Förderung durch das Hessen Ideen Stipendium darf noch keine Kapitalgesellschaft gegründet worden sein. Während der Projektlaufzeit des Hessen Ideen Stipendiums darf das Unternehmen bereits gegründet, die Geschäftstätigkeit kann aufgenommen und Umsätze können erwirtschaftet werden.

Findet das Arbeitnehmererfindergesetz auch bei Stipendiat:innen Anwendung?

Das Arbeitnehmererfindergesetz ist nicht unmittelbar anwendbar, da es sich bei Stipendiat:innen nicht um Angestellte der Hochschule bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung handelt.

Werden ausländische Abschlüsse anerkannt?

Bewerber:innen ohne Abschluss einer deutschen Hochschule müssen bei Antragstellung die Anerkennung des Abschlusses in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachweisen. Alternativ kann auch die ANABIN Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen genutzt werden.

Ist das Stipendium netto oder brutto?

Brutto. Man geht mit dem Stipendienvertrag kein Angestelltenverhältnis ein, somit sind Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge etc. vom Stipendium eigenständig abzuführen. Es empfiehlt sich möglichst frühzeitig eine:n Steuerberater:in zu konsultieren.

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