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Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hessen-ideen.de veröffentlichte Website der Universität Kassel. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf 

  • einer von Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit IT, Regierungspräsidium Gießen am 09.01.2025 vorgenommenden Vereinfachten Überprüfung. Bei dieser Analyse werden weniger Seiten des Webauftritts untersucht und mit ausgewählten Kriterien der WCAG 2.1 auf Barrierefreiheit überprüft.
  • sowie einer vom 24.02. bis zum 27.02.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht oder nur teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Beschreibung

  • Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte wie Grafiken, Links und Bilder sowie eine CAPTCHA-Alternativen fehlen (teilweise).
  • HTML-Strukturelemente für Listen, Überschriften und Zitate sind teilweise nicht optimal lesbar eingerichtet.
  • Das Kontrastminimum für die leichtere Lesbarkeit von Texten sowie hohe Kontraste bei Nicht-Text-Elementen werden teilweise nicht erreicht.
  • Der automatische Umbruch (Reflow) ist nicht gewährleistet.
  • Die Bedienbarkeit der Webseite mit der Tastatur ist nicht vollständig gegeben.
  • Sprungmarken zum Überspringen von Blöcken fehlen.
  • Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen fehlen teilweise.
  • Die Seite weist teilweise Syntaxfehler auf, was die Kompatibilität zu technischen Hilfsmitteln erschweren kann. 

Maßnahmen

  • Alternativtexte für Nicht-Text-Inhalte wie Grafiken, Links und Bilder werden insbesondere auf den Hauptseiten sukzessive eingerichtet.
  • Die HTML-Strukturelemente werden sukzessive verbessert.
  • Eine CAPTCHA-Alternative wird zur Verfügung gestellt.
  • Anweisungen und Beschriftungen (Labels) zum Beispiel in den Online-Formularen, werden ergänzt. 

Zeitplan

  • Wir bemühen uns, alle angegebenen Maßnahmen bis Ende 2025 umzusetzen. 

Barrierefreie Alternative

Gern steht das Team von Hessen Ideen für eine schriftliche oder telefonische Auskunft zur Verfügung: Per Mail an info(at)hessen-ideen.de oder telefonisch unter +49 561 804 3174.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.02.2025 erstellt und zuletzt am 27.02.2025 überprüft und aktualisiert. Zur Erstellung dieser Erklärung wurde die Vorlage „Erklärung zur Barrierefreiheit für das Land Hessen“ verwendet, herausgegeben von der Landesbeauftragten für barrierefreie IT, dem Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen (LBIT).

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit Hessen Ideen 
Annika Strauß 
Mail: strauss(at)uni-kassel.de
Telefon: +49 561 804-3174

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de 

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